Über 3.5to Nordheide-Reisemobile die freundliche Reisemobilvermietung bei Hamburg |
Der Deutsche Camping-Club weist hin:
Immer wieder kommt es bei Reisemobilisten gerade zu Beginn der Urlaubssaison zu Unsicherheiten, darauf weist der Deutsche Camping-Club e.V. aus aktuellem Anlass zu Beginn der Feriensaison hin: Was hat man bei einem Reisemobil über 3,5 t alles zu beachten? Gelten generell alle Lkw Verkehrszeichen? Benötigt man Warnwesten, Warnleuchten....
Überall, wo dieses Zeichen, Nr. 253 zu sehen ist, gilt: Verbot für Kfz. über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse. Wohnmobile über 3,5 t sind also auch davon betroffen, wobei das Gesamtgewicht für den ganzen Zug gilt. Beispiel: Ein Wohnmobil mit 2,8 t mit Anhänger, 0,75 t ergibt ein Gesamtgewicht von 3,55 t. Das Verbot gilt hier für die Kombination, weil 3,5 t überschritten werden.
Dieses Überholverbot gilt ebenfalls für Wohnmobile über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen für Wohnmobile über 3,5 t mit oder ohne Anhänger 80 km/h. Auf Landstraßen für Wohnmobile ohne Anhänger über 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h und auf Landstraßen für Wohnmobile mit Anhänger (gewichtsunabhängig) 60 km/h, so informiert der Deutsche Camping-Club. Bei einem Wohnmobil über 3,5 t muss ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte mitgeführt werden. Eine Warnweste ist nicht erforderlich. Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit nur mit Standlicht oder Parkwarntafel parken. Im Gegensatz zum Lkw unterliegt ein Wohnmobil nicht dem Sonntagsfahrverbot, wenn ein Anhänger mitgeführt wird.
|