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| Selbstfahrervemiet-Reisemobile - Wichtige
Infos |
Wichtige Infos
für die Versicherung von
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Selbstfahrervermiet-Reisemobilen
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Schadenfreiheitsrabatte
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| Durch die Einführung eines Schadenfreiheitsrabattsystems
bieten wir Vermietern die Möglichkeit, der sich immer schneller drehenden
Kostenspirale, zumindest im Bereich der Versicherungsprämien, wirksam zu
entrinnen.
Voraussetzung hierfür ist, daß der Vermieter eine
Versicherungspolice im eigentlichen Sinn von Versicherung sieht, nämlich
als Instrument einen eingetreten Schaden abzudecken und trotz des
vorhandenen Versicherungsschutzes die Kosten so gering wie möglich zu
halten.
Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit
unseren Kunden interessiert. Diese ist auf einem günstigen Prämienniveau
nur möglich, wenn der Schadenverlauf des Vermietfahrzeuges bzw. der
Vermietflotte auch für das betreffende Versicherungsunternehmen
akzeptabel ist. So entstand bei uns die Idee, dem Vermietunternehmen durch
Einräumung von Schadenfreiheitsrabatten einen Anreiz zu geben, einen
guten Schadenverlauf anzustreben.
Unsere Prämien ersehen Sie aus dem Prämienblatt. Diese Konditionen
gelten nur bei Abschluß des kompletten Versicherungspaketes.
Weitere wichtige Infos:
Bitte beachten Sie , daß grundsätzlich der Listenneuwert im
Antrag angegeben werden muß. Etwaig gewährte Rabatte, wie
Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder
Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können
bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte
Wohnmobile.
Im Schadenfall wird durch den Versicherer geprüft, ob der
angegebene Wert tatsächlich mit dem Listenneuwert übereinstimmt. Sollten
die beiden Werte voneinander abweichen, nimmt die
Versicherungsgesellschaft im gleichen Verhältnis Abzüge vom
Reparaturbetrag vor.
Zur Verdeutlichung:
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| Listenneuwert des Fahrzeugs: |
euro; 50.000,-- |
| Angabe im Antrag: |
euro; 40.000,-- |
| Schadenhöhe: |
euro; 10.000,-- |
| Entschädigung: |
euro; 8.000,-- (abzüglich Selbstbeteiligung) |
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Was ist versichert ?
Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Es sind sämtliche mit dem Wohnmobil verbundenen Teile, die in der
Versicherungssumme (Gesamtneuwert) enthalten sind, mitversichert. In der
Haftpflichtversicherung gilt die unbegrenzte Deckung laut AKB vereinbart.
In der Kaskoversicherung haben Sie die Wahl zwischen zwei
Selbstbeteiligungen.
Veruntreuungsversicherung
Die unverzichtbare Ergänzung zur Kaskoversicherung. In der
Kaskoversicherung ist nur der "echte" Diebstahl des Fahrzeuges
versichert. In der Veruntreuungsversicherung ist die Unterschlagung des
Fahrzeuges durch den Mieter abgesichert. Leider ein gar nicht so selten
eintretender Schaden der Ihre Existenz gefährdet.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet die
Fahrzeugrechtsschutzversicherung für den Eigentümer, Halter, Entleiher,
sowie die berechtigten Fahrer und Insassen jeweils in dieser Eigenschaft.
Zusätzlich und für Sie als Vermieter besonders wichtig ist der
Kraftfahrzeug-Vertragsrechtsschutz. In diesem Baustein ist bei
Selbstfahrervermietfahrzeugen nicht nur die Geltendmachung oder Abwehr von
Ansprüchen aus Verträgen im Zusammenhang mit dem versicherten Kfz,
sondern auch die Streitigkeiten mit Mietern des Fahrzeuges z.B. wegen
nicht bezahlter Miete, einer Vertragsstrafe wegen Beschädigung oder
verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges enthalten. Außerdem ist eine
eventuell zu stellende Strafkaution im Ausland mitversichert.
Schutzbrief
Bei Unfall, Pech und Panne sorgt der Schutzbrief dafür, daß Sie
oder der Mieter schnell weiterkommen. Der Schutzbrief beinhaltet die
Bausteine Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Heimreise,
Übernachtung, Ersatzfahrzeug, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport,
Fahrzeugverzollung oder -verschrottung und Fahrzeugabholung. |
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